Markus13 schrieb:
... Verlässlich - solange es keine Fälschungen sind - sind TÜV-Siegel (nicht mehr gebräuchlich), EN- oder Din-Normen...
Habe mich beruflich die letzten Monate sehr intensiv mit dem Thema "Produkterückruf" auseinandergesetzt. Ist alles hochinteressant. Jedes Produkt, welches in Verkehr gebracht wird, muss ja etlichen Normen und Vorschriften genügen. Diese sind dann in der Konformitätserklärung alle aufgeführt. Stellt je die zuständige Überwachungsbehörde fest, dass eine dieser Normen und Vorschriften nicht eingehalten wird, kann sie einen Rückruf anordnen, oder sie belässt es bei einem Bußgeld...
Da gibt's ganz lustige Praxis-Beispiele:
- Ein Sportschuhhersteller hat mal Ärger bekommen, weil seine Smartphone-kompatiblen Laufschuhe wohl nicht der Norm für Funkgeräte entsprachen auch keine entsprechende Kennzeichnung hatten.
- Ein Puppenhersteller musste seine sprechende Puppe zurückrufen, weil es in den Augen der Behörde eine getarnte Abhöreinrichtung war.
www.produktwarnung.eu/2017/02/17/bundesn...-cayla-verboten/5070