Heute lag sie wieder im Briefkasten. Die neue "Die Alpen" mit vielen interessanten Artikeln zum Thema Klettersteige.
Eine Frage, die in unserem Forum immer mal wieder andiskutiert wurde, betrifft das Biwaken und Campieren. Ist es grundsätzlich erlaubt? Wo darf man biwakieren, wo nicht? Was ist dabei zu berücksichtigen?
Ein Faltblatt des SAC gibt hierzu einen kurzen Überblick:
www.sac-cas.ch/nc/umwelt/bergsport-natur...756&sechash=1b1b5e16
Kurzum: Campieren und Biwakieren ist in der Schweiz im Berggebiet grundsätzlich erlaubt, wobei es in Verbotsgebieten wie den Nationalpark, Jagdbanngebieten und Naturschutzgebieten verboten ist. Dass man beim Campieren rücksichtsvoll ist, versteht sich wohl von selbst.
Folgender Satz fasst es gut zusammen:
"Nimm nichts mit als deine Eindrücke - lass nichts zurück als deine Fussspuren"