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THEMA: Wer zahlt die Rettung?

Wer zahlt die Rettung? 07 Dez 2014 14:40 #31

  • Freddy63
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Genau! Einmal umknicken reicht! Dieses Jahr in der Hohen Tatra selbst gesehen. Und schon musste der Heli kommen. Denn mit einem Bänderriss kommt keiner mehr allein vom Berg. Und da reicht dann auch schon eine Tour im Mittelgebirge!
MfG Dirk
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Wer zahlt die Rettung? 07 Dez 2014 21:53 #32

  • Muli
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Hi zusammen,

Bislang hatte ich Glück und musste noch nie vom Berg geholt werden, auch nicht wegen einer Verletzung. Aber das kann schneller passieren als einem lieb ist. Ansonsten denke ich, dass sowohl meine Tourplanungen als auch meine Selbsteinschätzung eher defensiv ausgerichtet sind. Dieses Jahr habe ich zwei Touren abgebrochen, weil ich nicht in der Form war wie ich zuerst gedacht hatte. Letztendlich denke ich, das beide Male die Entscheidung die Richtige war.

In diesem Sinne wünsche ich euch eine unfallfreie nächste Saison, egal ob Sommer oder Winter.

Grüße aus dem Großherzogtum Baden
Heiko
"Wenn Berge da sind, weiß ich, dass ich da hinaufgehen kann, um mir von oben eine neue Perspektive vom Leben zu holen.“

Hubert von Goisern
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Wer zahlt die Rettung? 08 Dez 2014 09:03 #33

  • Markus13
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Hallo!

Ich bin gerade wie vor den Kopf gestoßen.
In einem anderen Forum (DAV-Community) habe ich gerade den folgenden Beitrag von "Schwabine" gefunden:

"Hallo, ich war am 3.6.2012 mit Tochter u. Enkelkinder im Kaisertal wandern. Beim Aufstieg zur Vorderkaiserfeldenhütte bekam ich einen Kreislaufkollaps. (bin eigentlich fit und gesund) meine Tochter rief deshalb die Bergwacht. Die kamen mit dem Hubschrauber und brachten mich nach Kufstein ins KH. Gottseidank konnte ich am Abend die Klinik verlassen, mir gings wieder gut. Einige hilfsbereite Menschen brachten mich sogar rauf zur Hütte.Heut kam die Rechnung für den Einsatz 4054,-€. Nach einem Anruf bei der DAV Versicherung in Würzburg sagte die nette Dame dass nur bei einem Unfall gezahlt würde. In der Satzung steht aber auch bei Bergnot. Ich konnte ja echt nicht weiter und der Notarzt befürchtete schlimmeres. wer weiss Rat ? Habe dummerweise keinen Auslandschutzbrief einer versicherung. "

Dort im Forum wird das auch wie selbstverständlich behandelt, dass die ASS nur bei Unfällen eintritt!!!
Ich rufe zwar gleich bei der Würzburger an, aber egal was die mir erzählen werden - der Zweifel ist gesät...

Gruß, Markus
Der Mensch plant und Gott lacht...
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Wer zahlt die Rettung? 08 Dez 2014 16:54 #34

  • tom77
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hmm, ich habe jetzt mal die Kurzversion der angebotenen Versicherungsleistungen von ÖAV, DAV und eben unserer Bergrettung (Bergrettung Salzburg) im Internet überflogen...

DAV: www.alpenverein.de/aktuelles-info/versic...erung_aid_10256.html

1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,-- je Person und
Ereignis: Erstattet die Kosten bis € 25.000,-- für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei Bergunfällen.

ÖAV: www.alpenverein.at/portal_wAssets/docs/s..._2013-14_D_ebook.pdf

1. Bergungskosten
bis zu € 25.000,– pro Person und Versicherungsfall.
Unter Bergungskosten verstehen wir jene Kosten der ortsansässigen Rettungsorganisationen (bei grenznahen Ereignissen auch die Kosten der Rettungsorganisationen des Nachbarlandes), die notwendig werden, wenn der Versicherte einen Unfall erlitten hat oder in Berg- oder Wassernot geraten ist und verletzt oder unverletzt geborgen werden muss (dasselbe gilt sinngemäß auch für den Todesfall).

zusätzlich hat man beim ÖAV noch:

•Rückholkosten aus dem Ausland ohne Summenobergrenze
•Kostenersatz für einen stationären Krankenhausaufenthalt
im Ausland bei Unfall oder Krankheit bis 10.000,-
•Europa-Haftpflichtversicherung für viele Sportarten bis 3.000.000,-
•Europa-Rechtsschutzversicherung für viele Sportarten bis 35.000,-
(für Anwalts- und Gerichtskosten)

auch bei der Bergrettung Salzburg: www.bergrettung-salzburg.at/fileadmin/in...cherung_20121116.pdf

Der Versicherer bietet Versicherungsschutz, wenn dem Versicherten ein Unfall zustößt, oder der Versicherte
in Berg- oder Wassernot geraten ist
und verletzt oder unverletzt oder tot geborgen werden muss.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit.

findet sich der Passus "oder in Bergnot... geraten ist" der beim DAV offenbar fehlt...

Heißt das jetzt wirklich, dass die DAV Versicherung nur bei Unfällen und nicht bei einer Erkrankung (Kreislaufkollaps, Herzinfarkt, andere akute Erkrankungen..), Erschöpfung, verstiegen, blockiert, etc. die Bergung zahlt? Finde ich schon erstaunlich - die berühmt berüchtigten "Blockierten am KS" hätten damit mit einer DAV Mitgliedschaft offenbar eh schlechte Karten? Vielleicht kann jmd. mehr dazu sagen, der sich mit den DAV Bedingungen auskennt...
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Wer zahlt die Rettung? 08 Dez 2014 19:27 #35

  • kletterkiki
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Komisch, einerseits ist hier num vom Unfall die Rede, dann aber doch von der Bergnot:

Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz folgender Versicherungen bei
Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard):

Leistungen im Überblick:

1. Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis € 25.000,-- je Person und

Ereignis: Erstattet die Kosten bis € 25.000,-- für Such-, Bergungs- und

Rettungskosten bei Bergunfällen.

Generell gilt die Pflicht zur Schadenminderung, d.h. den Schaden möglichst

gering zu halten und unnötige Kosten zu vermeiden.

2. Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus): Erstattet die Kosten

der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung

während der Ausübung von Alpinsport.

Der ASS deckt nur unfallbedingte Heilkosten, Heilkosten aufgrund

Krankheit sind nicht abgesichert.

Als Ergänzung zum ASS empfiehlt sich der Abschluss einer

Auslandsreisekrankenversicherung. Diese kann z.B. mit der DAV Aus-

landsreisekrankenversicherung oder über den DAV Reise-, Sport-

und Freizeitschutz abgeschlossen werden. Weitere Erläuterungen

zu den Zusatzversicherungen finden Sie auf unserer Homepage.


Zu Pkt. 1 und 2: Leistungen aus anderen Versicherungen bzw. von Sozialversicherungsträgern sind zuerst in Anspruch zu nehmen (Subsidiarität).

Bei Schadensmeldungen zu den Pkt. 1 und 2 nehmen Sie bitte direkt mit der Würzburger-Versicherungs AG Kontakt auf unter: Tel.: 0931/2795-250.

3. 24 Stunden Notrufzentrale: Tel.: +49 (0) 89/30 65 70 91 bei Bergnot

oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport

4. Seit 01.04.2012 Unfallversicherungsschutz

(R+V Allgemeine Versicherung AG)

(Versicherungsnummer: 405/11/542704705)

leistet:

5.000 Euro bei Unfalltod

25.000 Euro bei Vollinvalidität (100 %)

25.000 Euro für Bergungskosten bei Unfalltod

Bitte beachten:

Die Leistung aus der Unfallversicherung erfolgt erst bei einer Invalidität

von mindestens 20 %. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie

bitte den Versicherungsbedingungen und der Gliedertaxe.


Schadenmeldungen zu Punkt 4. richten Sie bitte an:

R+V Allgemeine Versicherung AG

Niedersachsenring 13

D-30163 Hannover

Telefon: 0800/533-1111 (aus dem Ausland wählen Sie bitte die Service-

Telefonnummer +49 611/16750-507).

Die Versicherungsnummer lautet: 405/11/542704705.

Bitte nutzen Sie dafür das unten eingestellte Formular "ASS R+V

Unfallversicherung Unfallanzeige".

Was ist im Todesfall zu beachten:

Der Unfall-Tod ist der R+V Allgemeinen Versicherung unverzüglich,

spätestens innerhalb 14 Tagen, unter der Telefonnummer 0800/533-1111

(aus dem Ausland wählen Sie bitte die Service-Telefonnummer

+49 611/16750-507) anzuzeigen.


5. Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherung AG):

Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personen- und

Sachschäden mit bis zu € 6.000.000,- sofern sich diese Ansprüche aus

den genannten sportlichen Aktivitäten nach Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2011

ergeben. Besteht für ein Mitglied bereits Versicherungsschutz durch eine

selbst abgeschlossene Privathaftpflicht-Versicherung, so haftet der

Versicherer nach Maßgabe der Vertragsbestimmungen nur dann, wenn

der andere Privathaftpflicht-Versicherer bedingungsgemäß keinen Ver-

sicherungsschutz zu leisten hat. Bei Rückfragen zur Sporthaftpflichtver-

sicherung steht Ihnen das Versicherungsbüro Fleischer als Ansprechpartner

zur Verfügung. Tel.: 089/121521-0, Fax: 089/121521-55,

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.


Geltungsbereich des ASS: weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe Ziffer 2 AVB-DAV-ASS 2011) – ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas (siehe Ziffer 3 AVB-DAV-ASS 2011) und Expeditionen.


Hinweis: Nicht versichert im ASS ist das Expeditions- und Höhenbergsteigen! Was genau eine Expedition ist und wie sich hier die Versicherungssituation darstellt, finden Sie unter "Expeditionsversicherung".


Bei Rückfragen: Die Bernhard Assekuranzmakler GmbH steht Ihnen als Ansprechpartner für Rückfragen zu dem genannten Versicherungsschutz zur Verfügung. Als Versicherungsmakler betreut die Bernhard Assekuranz unsere Mitgliederversicherungen.

Schadensmeldungen und weitere Informationen zu den Versicherungen:

Such-, Bergungs- und Rettungskosten sowie unfallbedingte Heilkosten (Punkte 1 und 2):

Würzburger-Versicherungs AG, Tel.: 0931/2795-250.
Quelle: www.alpenverein.de/aktuelles-info/versic...erung_aid_10256.html
"Ich wurde oft falsch verstanden. Häufig unternahm ich Dinge, die für andere eine Provokation waren."
Walter Bonatti (1930-2011)
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Wer zahlt die Rettung? 08 Dez 2014 21:27 #36

  • Markus13
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Hallo!

Ich habe heute bei der betreffenden Stelle bei der Würzburger VS angerufen
und der wirklich sehr netten Dame, die sich viel Zeit genommen hat, ein paar Fragen gestellt.

Bedenkt bitte bei den folgenden Punkten, dass ich versicherungstechnisch Laie bin und
sich alles auf der Tonspur per Telefon abgespielt hat. Ich kann auch nicht hundertprozentig ausschliessen, dass ich mal was falsch verstanden habe.

Den exemplarischen Fall, den ich hier gepostet habe, erklärte sie mir wie folgt:
Sie kennt jetzt den konkreten Fall nicht, und es seien immer Einzelfall-Entscheidungen, aber es sei zum Beispiel ungerechtfertigt, bei einem Kreislaufkollaps einen Hubschraubereinsatz einzuleiten, wenn man auf einer bewirtschafteten Hütte wäre.
Genauso unnötig wäre beispielsweise ein Schrabbi-Einsatz, wenn man mit Durchfall auf einer unbewirtschafteten Hütte festhängt.
Ich habe sie aber auch ganz gezielt auf Blockierungen, Selbstüberschätzung, Wettersturz und Bergnot ohne Unfall angesprochen.
Die Rückholung vom Berg ist auf jeden Fall mit drin.

Was in den Versicherungsbedingungen aber auch steht:
4.3 Versäumt die versicherte Person Kontakt zur Würzburger Assistance-
Notrufzentrale aufzunehmen, so hat sie die daraus
möglicherweise entstehenden Mehrkosten zu tragen.


Als ich sie darauf angesprochen habe, ob ich zur Vermeidung von Mehrkosten nicht die 140 anrufen darf,
sondern die 089... sagte sie, dass sich dies eher auf Rückholung aus dem entfernten Ausland beziehen würde.
Wenn man in Bergnot ist, muss es ja meistens schnell gehen, da sei einem nicht zuzumuten, den Umweg über
die Assistance zu gehen. Da sie das erst nachschlagen musste und ich auch den Passus nicht zur Hand hatte,
würde ich die Aussage allerdings mit Vorsicht geniessen.

Die Abwicklung der Erstattung (ohne Unfall) sieht wie folgt aus:
Der Rettungsdienst schickt eine Rechnung nachhause an den Geretteten.
In dieser steht ein Zahlungsziel von bspw. 4 Wochen.
Diese Rechnung reicht man schnellstmöglich bei der Versicherung ein (Bearbeitungszeitraum ca. 3 Wochen), damit man nicht in einen Mahnlauf kommt.

Sollte es ein Unfall mit Krankenhausaufenthalt oder Arzteinsatz sein,
reicht man die Rechnungen zuerst seiner Krankenversicherung, bzw. Unfallversicherung ein (fragt mich nicht nach der Reihen-, bzw. Rangfolge)
Was dann übrigbleibt, schickt man mit dem Erstattungsbescheid der persönlichen KV an die Würzburger VS weiter (Subsidiaritätsprinzip). Man beachte dabei, dass sich damit die Bearbeitungszeit verlängert.
Man sollte deshalb beim Rechnungsstellenden (Bergrettung / Krankenhaus) um die Hochsetzung des Zahlungszieles bitten, damit man nicht in einen Mahnlauf kommt.

Mal ganz nebenbei:
Die Versicherung über die österreichische Bergrettung (Förderer-Ausweis) kann man bei fast allen Landesverbänden (Tirol, Salzburg, Vorarlberg...) sowie beim Bundesverband abschliessen. Da entscheidet die Sympathie darüber, welchen Landesverband man gezielt unterstützen will.
Sehr enttäuschend fand ich, dass ich weder beim Bundesverband, noch bei zwei verschiedenen Landesverbänden während den Geschäftszeiten niemand an die Strippe bekommen habe....


Gruß, Markus
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Wer zahlt die Rettung? 09 Dez 2014 10:47 #37

  • der Dan
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kletterkiki schrieb:
Pauschalreisen außerhalb Europas (siehe Ziffer 3 AVB-DAV-ASS 2011)
Da isser wieder, der Grenzfall Elbrus ;) Gilt als höchster Berg Europas, liegt aber in Russland. Die Definition ist aber nicht gänzlich geklärt...

Aber noch zum "Unfall", nicht ohne ein bischen Sarkasmus und Ironie empfehle ich jedem Versichertem, egal wo, sich prinzipiell bei allem was einem am Berg passiert, ja selbst wenn es nur ein Mückenstich oder Durchfall ist: man habe immer einen Stein dabei den man sich vor dem Notruf an den Schädel oder sonst wohin haut, und man brülle immer "Steinschlag ! Steinschlag!" wenn einer fragt. Das ist defintiv ein Unfall und man ist aus dem Schneider...
je genauer du planst, desto härter trifft dich der Zufall.

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Letzte Änderung: 09 Dez 2014 10:52 von der Dan.
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Wer zahlt die Rettung? 09 Dez 2014 17:57 #38

  • Freddy63
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Im deutschsprachigen Raum gilt der Elbrus NICHT als höchster Berg Europas, im Gegensatz zum englischen und franz. Sprachraum. Dort ist die Definition von Europa eine andere. Und da es sich ja um deutschsprachige und auch dort ansässige Versicherungen handelt wäre man auf dem Elbrus m.M. nach nicht versichert.
MfG Dirk
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Wer zahlt die Rettung? 09 Dez 2014 19:58 #39

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pfffff... ich muss ehrlich sagen, so viele Gedanken mach ich mir da gar net...
"Ich wurde oft falsch verstanden. Häufig unternahm ich Dinge, die für andere eine Provokation waren."
Walter Bonatti (1930-2011)
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Wer zahlt die Rettung? 09 Dez 2014 22:55 #40

  • Markus13
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der Dan schrieb:
kletterkiki schrieb:
Pauschalreisen außerhalb Europas (siehe Ziffer 3 AVB-DAV-ASS 2011)
Da isser wieder, der Grenzfall Elbrus ;) Gilt als höchster Berg Europas, liegt aber in Russland. Die Definition ist aber nicht gänzlich geklärt...

Also weil wir hier im Forum - jedenfalls in Ausübung unseres Hobbys - wahrscheinlich alle keine Pauschaltouristen sind, trifft uns Ausschluss sowieso nicht.
In den Versicherungsbedingungen wird aber trotzdem der gesamte Elbrus mit in Europäisches Gebiet gerechnet:

3. In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?
Kein Versicherungsschutz besteht bei

3.1 Ausübung von Alpinsport im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb
Europas.
Im Sinne dieses Vertrages umfasst Europa alle europäischen
Staaten (inkl. Madeira), die Mittelmeer-Anrainerstaaten sowie
die Kanarischen Inseln. Die östliche Grenze ist der Ural (Fluss
und Gebirge), das gesamte Elbrus Gebirge ist jedoch eingeschlossen.

der Dan schrieb:
Aber noch zum "Unfall", nicht ohne ein bischen Sarkasmus und Ironie...
...Das ist defintiv ein Unfall und man ist aus dem Schneider...

Da ist mir eine Bergung ohne (fingierten) Unfall lieber.
Wenn ich daran denke, dass ich Krankenhaus- und Arztrechnungen, sowie die Bergungsrechnung meiner Kranken-, und meiner Unfall- (in fraglicher Reihenfolge mit begrenztem Zeitrahmen) und letztendlich der Bergungsversicherung vorlegen muss, wird mir ganz blümerant (mehrere Gläubiger und mehrere abgestufte Erstatter).
Dann doch lieber eine Rechnung an eine Versicherung.

Morgen hab' ich übrigens frei, da versuch' ich nochmal die Österreicher an's Telefon zu locken.

Gruß, Markus
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Wer zahlt die Rettung? 10 Dez 2014 10:39 #41

  • kletterkiki
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Markus13 schrieb:
... Wenn ich daran denke, dass ich Krankenhaus- und Arztrechnungen, sowie die Bergungsrechnung meiner Kranken-, und meiner Unfall- (in fraglicher Reihenfolge mit begrenztem Zeitrahmen) und letztendlich der Bergungsversicherung vorlegen muss, wird mir ganz blümerant (mehrere Gläubiger und mehrere abgestufte Erstatter).
Dann doch lieber eine Rechnung an eine Versicherung.

Das wird vermutlich nicht funktionieren, dass das alles über eine Versicherung abgewickelt wird. Das funktioniert ja noch nicht mal, wenn du im Ausland krank wirst (ohne Unfall bzw. Unfallbergung).

1. Von meinem Skiunfall mit Kreuzbandriss habe ich ja schon berichtet. Wer den Transport bezahlt hat: Keine Ahnung - ne Rechnung hab ich nie bekommen. Die Arztkosten, Medikamente und Hilfsmittel musste ich verauslagen. Ich dachte (siehe vorherigen Post in diesem Thread), dass ich den großen Teil von meiner Krankenkasse erstattet bekommen haben und der Rest über die Auslandskrankenversicherung lief. Ich revidiere mich! Hab grad auf dem Kontoauszug nachgeschaut. Ich hab die Kosten damals von der Auslandskrankenversicherung erstattet bekommen.

2. Ein paar Jahre zuvor hatte ich einen kleineren Skiunfall (Kapselanriss am Daumen). Da bin ich dann am nächsten Tag zum Arzt. Auch hier musste ich die Kosten (Arzt, Röntgen, Schiene) erst mal verauslagen. Und da war es dann so, dass die Krankenkasse den großen Teil bezahlt hat und die Auslandskrankenversicherung den Rest.

MERKE: AUF JEDEN FALL ISSES GUT, WENN MAN SEINE EC-KARTE IMMER DABEI HAT :-)! UND: VERMUTLICH GIBT ES DIE "ALLES AUS EINER HAND-VERSION NICHT."
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Walter Bonatti (1930-2011)
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Wer zahlt die Rettung? 10 Dez 2014 15:35 #42

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kletterkiki schrieb:
Das wird vermutlich nicht funktionieren, dass das alles über eine Versicherung abgewickelt wird...

Das meine ich ja gerade.
Bei allen nicht wünschenswerten Vorkommnissen, die einem im Berg zustoßen können, ist die Bergung ohne Unfall im Nachhinein erstattungstechnisch immernoch am leichtesten zu handhaben.

Übrigens habe ich heute bei der Österreichischen Bergrettung jemand an den Hörer gekriegt.
Die 15.000EUR Deckungssumme beziehen sich zwar - wie Dan schon geschrieben hat - auf Ereignis und Jahr und nicht pro Person.
Was aber nicht weiter schlimm ist, da das teuerste an der Rechnung der Hubschrauberflug ist (ca. 80EUR/min, lt. Würzburger VS)
und sich diese Kosten bei zwei Personen (z.B Familie) nicht verdoppeln.
Ich habe auch gefragt, ob die Deckung erfahrungsgemäß reicht, weil ich keinerlei Verhältnis zu den Bergungskosten habe.
Der Mitarbeiter meinte, so lange er jetzt schon dort arbeitet (4 Jahre) wurde diese Summe noch nie erreicht.
In den Versicherungsbedingungen (Generali) steht auch, dass die Versicherung nach einem Leistungsfall kündigen kann (wie bei der Autoversicherung), dies sei aber seines Wissens noch nie passiert.
Der Erstattungsweg scheint mir etwas bequemer (blödes Wort in diesem Zusammenhang) als beim DAV.
Wenn einem die Rechnung in's Haus flattert, ruft man bei dem Landesverband/Bundesverband an, bei dem man Förderer ist, und schickt denen die Original Einsatzrechnung. Die kümmern sich dann um die Erstattung beim Versicherer.
Den Einzahlschein hebt man zuhause auf und den Förderer-Ausweis hat man i.d.Regel dabei.
Da es aber gottseidank nicht Usus ist, den Geretteten bis zur Bezahlung zu inhaftieren ;) ,
sondern im Allgemeinen die Rechnung nachhause zu schicken, dürfte es keine aber keine roße Rolle spielen,
wenn man ihn mal vergessen hat.
Versichert ist allerdings nur die Bergung an sich. Wenn man das weiss, finde ich das auch in Ordnung.
Dann rechnet man halt zuerst mal die Bergung über die Förderer-Versicherung ab, somit ist schonmal ein Brocken weg.
Und über etwaige Heilkosten kann man sich separat mit seiner KV oder UV verständigen.
Das Gute an der Trennung ist, dass man sich so in Ruhe nach einer guten UV umsehen kann.
Ich denke, das ich mir z.B eine neue UV zulegen werde, die besser zu mir passt.

Gruß, Markus
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Wer zahlt die Rettung? 18 Dez 2015 16:16 #43

  • kletterkiki
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Interessanter Ansatz:

"Das gesamte System prangerte dagegen Streif an. „Unsere Spaßgesellschaft kann auf Dauer nicht tragbar sein“, erklärte er. Wenn jemand in Sandalen einen Klettersteig begehe und dann gerettet werden müsse, sollte derjenige mehr bezahlen, anstatt dass die Gemeinschaft zur Kasse gebeten wird. „Ich finde, es ist zu billig, wie die wegkommen.“ Wenn jemand verletzungsbedingt gerettet werden muss, zahlt die Krankenkasse, informierte Steiner. Andernfalls muss der Gerettete die Kosten selbst zahlen. Die betragen für den Einsatz der Bergwacht maximal 2500 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für den Hubschrauber."
Quelle: www.kreisbote.de/lokales/fuessen/landkre...uetzung-5958314.html
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Walter Bonatti (1930-2011)
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Wer zahlt die Rettung? 28 Dez 2017 09:52 #44

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kletterkiki schrieb:

MERKE: AUF JEDEN FALL ISSES GUT, WENN MAN SEINE EC-KARTE IMMER DABEI HAT :-)! UND: VERMUTLICH GIBT ES DIE "ALLES AUS EINER HAND-VERSION NICHT."

sooo... nach meinem erneuten Kreuzbandriss wurde ich in das Traumacenter Bruneck gebracht. Das ist eine private Einrichtung. Habe eine Rechnung (hier stehen auch die Abtransportkosten drauf) in Höhe von knapp 600 Euro per EC bezahlt und diese ist nun bei der Auslandskrankenversicherung eingereicht worden. Mal schauen, was die davon bezahlen.

Wenn die nicht alles zahlen, so muss ich mal schauen, ob die Unfallversicherung was übernimmt.
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Walter Bonatti (1930-2011)
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Wer zahlt die Rettung? 28 Dez 2017 23:03 #45

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kletterkiki schrieb:
sooo... nach meinem erneuten Kreuzbandriss wurde ich in das Traumacenter Bruneck gebracht. Das ist eine private Einrichtung. Habe eine Rechnung (hier stehen auch die Abtransportkosten drauf) in Höhe von knapp 600 Euro per EC bezahlt und diese ist nun bei der Auslandskrankenversicherung eingereicht worden. Mal schauen, was die davon bezahlen.

Wenn die nicht alles zahlen, so muss ich mal schauen, ob die Unfallversicherung was übernimmt.

Soweit ich weiss, gilt bei (Unfall-)Versicherungen das Subsidiaritätsprinzip, was die Reihenfolge der Versicherungen in Bezug auf ihre Zahlungsverpflichtung regelt. Mir hat das nur mal 'ne nette Dame von der Tiroler Bergrettung erklärt.
Wenn ich 'ne private Unfallversicherung habe, zahlt diese vorrangig die Bergungskosten meines Unfalles, bis der versicherte Betrag ausgeschöpft ist.
Danach ist für den Restbetrag meine Versicherung über die Fördermitgliedschaft bei der Tiroler Bergrettung zuständig.
Das ist jetzt nur ein persönliches Beispiel und bezieht sich (wegen meiner Förder-Mitgliedschaft) nur auf die Bergungskosten.
Die Dame meinte, man solle alle Kosten bei beiden (allen) Versicherungen einreichen, jedoch mit der zusätzlichen Information, welche Versicherungen man hat. Die versicherungen würden sich dann in aller Regel untereinander verständigen.
Selbstverständlich ist meine Unfallversicherung bei einer normalen Bergung durch Blockierung aus dem Schneider.
Ich meine nur, dass es einen ähnlichen Sachverhalt zwischen Unfall- und Auslandskrankenversicherung geben müsste.


Sag, mal, Du bist doch im DAV?!
Einen Gutteil der Kosten dürfte doch der Transport in's Tal ausgemacht haben.

Gruß, Markus
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Letzte Änderung: 28 Dez 2017 23:05 von Markus13.
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