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THEMA: Wer zahlt die Rettung?

Wer zahlt die Rettung? 27 Okt 2014 17:02 #1

  • waeller
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Unter dem Titel "Wer zahlt die Rettung?"
ist heute ein Artikel in der Die neue Südtiroler Tageszeitung.

Da ist eine Diskussion ins rollen kommen, wie in der Zukunft die Einsätze der Bergrettung
vergütet werden könnten.

Ist auch verständlich, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit, soviel Zeit in Anspruch wie in dem Artikel dargestellt.

Wie ist das eigentlich in Deutschland oder Österreich usw., gibt es da eine Vergütung?
Und müssen die oder deren Angehörige, die den Rettungseinsatz ausgelöst haben die Bergung oder die entstandenen Vergütungen bezahlen oder wie läuft das?
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Wer zahlt die Rettung? 27 Okt 2014 20:48 #2

  • tom77
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Also in Österreich muss man mal unterscheiden, wer die Rettung am Berg durchführt.

Grundsätzlich gilt aber, dass die Einsatzkosten immer der Verunglückte selber privat zu tragen hat. (die meisten haben natürlich eine private Unfallversicherung (AV Mitgliedschaft, etc..) die die Kosten übernimmt)

Eine Rettung per Hubschrauber wird in Österreich von privaten Hubschrauberunternehmen (zum einem betreibt der ÖAMTC/Automobilclub eine Flotte zum anderen gibt es eine Reihe von privaten Rettungshubschraubern) durchgeführt. Die Besatzung (Pilot, Notarzt und Flugretter) ist hier fix angestellt - ist also deren Beruf und keine ehrenamtliche Tätigkeit. Je nach Aufwand (Zeit, Taubergung ja/nein etc..) fallen hier Kosten zw. 3000 und 5000 Euro pro Einsatz an. Ist entsprechendes Flugwetter und der Einsatz gut für den Hubschrauber geeignet kommt in jedem Fall der Hubschrauber und später auch die Rechnung - gilt insbesondere auch für Skiunfälle auf der Piste im Winter (sozusagen das "Hauptgeschäft der Privaten Helis")

Ist kein Flugwetter, bzw. im Zweifel auch parallel und in Zusammenarbeit mit dem Hubschrauber und insbesondere bei größeren Sucheinsätzen, oder auch in Talnähe rückt die bodengebundene Bergrettung aus - die österreichischen Bergretter sind ehrenamtlich verdienen also nichts an ihren Einsätzen - allerdings wird pro Mann und Stunde ein Betrag von 40,00 Euro verlangt der ebenfalls vom Verunglückten zu bezahlen ist - dieses Geld kommt der Bergrettung für neues Material etc. zugute - wobei das bei weitem nicht ausreicht - die Bergrettung ist zusätzlich auf Spenden und staatliche Unterstützung angewiesen. Man soll aber nicht glauben, dass die Bergrettung in jedem Fall billiger als der Hubschrauber ist. Bei einem schwierigen Einsatz/Suche a.la. "Königsjodler im Schneesturm" sind schnell mal 30 Bergretter über viele Stunden gefordert und z.b. 30x10hx40Euro ergibt 12.000 Euro - eine Summe die auch von vielen Bergeversicherungen nicht mehr abgedeckt wird...

Wichtig zu betonen ist, dass die Rettungskosten völlig unabhängig davon sind ob bzw. wie fahrlässig der Verunfallte gehandelt hat.

Ein Sonderfall sind die Hubschrauber der Polizei/Innenministerium (blaue Maschinen/Rufname Libelle) Auch die Alpinpolizei führt Menschenrettungen im alpinen Gelände durch (verstiegen,erschöpft etc...) allerdings mangels Notarzt und Notfallsanitäter keine Verletztenbergung. und da es sich bei der Polizei um eine hoheitliche Aufgabe handelt werden hier keine Kosten verrechnet - auch darüber gibt es allerdings mittlerweile Diskussionen - Stichwort: "Zurück gehen wir mit dem Heli..." Darüber hinaus ist es die Aufgabe der Alpinpolizei ein etwaiges Fremdverschulden festzustellen - für die Alpinpolizei ist der Unglücksort zunächst auch einmal ein Tatort und zb. Tote werden grundsätzlich mit dem Polizeihubschrauber vom Berg geholt (außer es ist Gefahr im Verzug) und auch da gab es vor nicht allzu langer Zeit einen strittigen Fall: salzburg.orf.at/news/stories/2664650/
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Wer zahlt die Rettung? 27 Okt 2014 21:11 #3

  • kletterkiki
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"... Die Vergütung ist derzeit generell das große Diskussionsthema innerhalb des Bergrettungsdienstes. „Besonders, wenn fahrlässig gehandelt wird. Oft wird einfach marschiert, bis es nicht mehr weitergeht und dann wird die Bergrettung alarmiert. Und das soll unterbunden werden. Die Frage ist aber, ab wann jemand fahrlässig handelt. Der große Streitpunkt ist, ab wann etwas vergütet werden muss. Das gilt es zu klären“, so Reinstadler..." (Quelle: www.tageszeitung.it/2014/10/27/wer-zahlt-die-rettung/)

Wir hatten das Thema erst kürzlich in unserer Kategorie "Pressemeldungen - Unfälle - Klettersteig 2014":

Impfen schrieb:
diesmal in den Karnischen:
Weg der 26er

Wenn der Bericht so stimmt, ist schon ne coole Nummer, übern Normalweg rauf und ohne Ausrüstung über einen D-Klettersteig bei angekündigt unsicherer Wetterlage runter...

kletterkiki schrieb:
"... Im Einsatz standen der Exekutiv-Hubschrauber "Libelle Kärnten", der Rettungshubschrauber Christophorus 7, 14 Mitglieder der Bergrettung Lesachtal sowie die Alpine Einsatzgruppe Hermagor der Polizei."
Ich wünsche mir, dass die den Einsatz vollumfänglich bezahlen müssen!!!
Impfen schrieb:
eben grad auf Radio Kärnten eine Aussage vom Hüttenwirt Helmut Ortner (sinngemäß): kein gescheites Schuhwerk, keine Regenbekleidung, null Ausrüstung...
kletterkiki schrieb:
Sorry!!! Und wegen solcher Hirnlosigkeite setzen dann die Retter ihr Leben ein!!! Ich hoffe die müssen den Einsatz zahlen und gleich noch ne saftige Strafe dazu.

Dass man eine Versicherung hat und diese dann auch den Einsatz zahlt, finde ich generell sehr sehr gut, aber bei Hirnlosigkeit und Fahrlässigkeit und bei grobem Selbstverschulden soll der "Kunde" das m. E. selber zahlen. Mit dem Wissen, dass das die Versicherung ausschließt, ist dann der Versicherungsnehmer vielleicht weniger hirnlos oder fahrlässig... Wenn es im eigenen Geldbeutel weh tut, überlegt man m. E. auch mehr :).
"Ich wurde oft falsch verstanden. Häufig unternahm ich Dinge, die für andere eine Provokation waren."
Walter Bonatti (1930-2011)
Letzte Änderung: 27 Okt 2014 21:17 von kletterkiki.
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Wer zahlt die Rettung? 27 Okt 2014 21:47 #4

  • tom77
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kletterkiki schrieb:
Dass man eine Versicherung hat und diese dann auch den Einsatz zahlt, finde ich generell sehr sehr gut, aber bei Hirnlosigkeit und Fahrlässigkeit und bei grobem Selbstverschulden soll der "Kunde" das m. E. selber zahlen. Mit dem Wissen, dass das die Versicherung ausschließt, ist dann der Versicherungsnehmer vielleicht weniger hirnlos oder fahrlässig... Wenn es im eigenen Geldbeutel weh tut, überlegt man m. E. auch mehr :).

vom Gedanken her bin ich schon grundsätzlich bei dir...

in Praxis wird es dann aber eben schwierig wo denn die "Hirnlosigkeit und Fahrlässigkeit und bei grobem Selbstverschulden" anfängt... bzw. wie dass im Einzelfall ausschaut - ich denke eine private Bergekosten Versicherung kann auch kein Interesse daran haben hunderte Klauseln in der Vertrag zu schreiben wann sie sich raushält weil der Verunfallte zu fahrlässig bzw. einfach zu blöd war - denn dann schließt auch niemand mehr eine entsprechende Versicherung ab - überspitzt gesagt: ich brauche keine Versicherung die nur bei schönen Wetter und Steinschlag zahlt...

und eines darf man halt nicht vergessen: Droht man jetzt zb. den Leuten: Ihr müsst den Einsatz selber zahlen weil ihr zu blöd wart zu wissen dass es am Abend dunkel wird, oder zu blöd wart euch den Wetterbericht genau anzusehen - klar kann man drauf hoffen dass die Drohung wirkt und sie schon vorher "gescheiter werden"... kann aber auch nach hinten losgehen... sprich die Leute rufen dann eben nicht mehr um 5 abends um Hilfe (wo sie der Polizeihubschrauber noch ohne großen Aufwand aufsammeln kann) sondern versuchen auf eigene Faust die Tour durchzudrücken - und dann wird es erst recht bitter - für alle Beteiligten...

schwer da eine gute Balance zu finden....

bei einem Fall wäre es aber wirklich gut sich etwas einfallen zu lassen - nämlich dass jmd. so blöd er auch sein kann - wenn er unverletzt ist gratis (vom österreichischen Steuerzahler bezahlt) vom Polizeihubschrauber gerettet wird und parallel jmd. der für einen Unfall überhaupt nichts dafür kann (zb. Steinschlag) die vollen Kosten selber zahlen muss - weil er vielleicht keine entsprechende private Versicherung hatte...
Letzte Änderung: 27 Okt 2014 21:49 von tom77.
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Wer zahlt die Rettung? 27 Okt 2014 21:52 #5

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Vielleicht wäre ein Vollkasko bzw. Teilkasko-System mit entsprechendem Selbstbehalt sinnvoll :-)... Beitrag bitte nicht allzu ernst nehmen :laugh: :cheer: ;) .
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Wer zahlt die Rettung? 27 Okt 2014 23:18 #6

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kletterkiki schrieb:
Vielleicht wäre ein Vollkasko bzw. Teilkasko-System mit entsprechendem Selbstbehalt sinnvoll :-)... Beitrag bitte nicht allzu ernst nehmen :laugh: :cheer: ;) .

duuu... im Grunde hast du aber gar nicht so unrecht :laugh: :laugh:

eine Bergungskostenversicherung ist im Grunde eh nichts anderes als eine Vollkaskoversicherung (so wie beim Auto - wahrscheinlich sogar mit den selben Ausschlussgründen - Alkohol etc.. :woohoo: ) zmd. halt was den finanziellen "Schaden" angeht... genauso wird auch dabei Blödheit (wahrscheinlich mehr) und Pech (wahrscheinlich weniger) mitversichert und auch von allen bezahlt.... (Teilkasko mit SB gibt´s glaub ich nicht am Berg, das ist den Versicherern wohl zu kompliziert, bzw. kann man damit kein Geschäft machen... ;) )

wer das nicht möchte, muss eben auf die Versicherung verzichten und selber das Risiko nehmen (der finanzielle Rahmen ist in dem Fall ja kaum existenzgefährdend)

und sorry die Tatsache ob versichert oder nicht? - das sollte bei der Tourenplanung überhaupt keine Rolle spielen - vielleicht mal gar keine schlechte Übung... würde ich jede Tour ganz genau so unternehmen? wenn ich genau weiß: a) einen Rettungseinsatz zahl ich selber oder um es noch etwas zu verschärfen: b) es kommt ganz sicher niemand der mich retten wird...
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Wer zahlt die Rettung? 28 Okt 2014 11:27 #7

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Da, "bergwacht-bayern.de Kosten der Bergrettung", hab ich auch noch was gefunden!
Den Rest wird wohl die private Unfallversicherung übernehmen, wie es auch im Straßenverkehr oder anderen privaten Aktivitäten der Fall ist, wenn Feuerwehr, Polizei oder auch ein Heli eingesetzt werden muss.

Bei Flugreisen ins Ausland, habe ich bisher her immer eine "Auslandsreise-Kranken.- u. Unfallversicherung" abgeschlossen, und das, meistens direkt für das komplette Jahr, der Beitrag für eine Familie im Kalenderjahr 34 €.

Da hatte ich mir für den Bergurlaub noch nie Gedanken drum gemacht aber das wäre doch auch etwas für Österreich und Italien, wobei abgeklärt werden müsste ob auch eine Bergrettung übernommen wird.
Notfalleinsätze Berg

Hierzu zählt die Rettung eines erkrankten oder verletzten Bergsportlers, der im Anschluss ärztlich behandelt werden muss. Auf Basis des Sozialgesetzbuches V werden diese Kosten je nach Aufwand durch die Krankenkassen mit definierten Pauschalen erstattet. Es fallen keine weitere Kosten seitens der Bergwacht Bayern an.

Sondereinsätze Berg

Bei diesen besonderen Einsätzen können die Krankenkassen keine Leistungen übernehmen. Die entsandenen Kosten müssen pauschal mit den Betroffenen oder Angehörigen verrechnet werden.

Sondereinsatz Berg 1 / 980,- € Lawineneinsatz, Vermisstensuche mit erhöhtem Aufwand...

Sondereinsatz Berg 2 / 490,- € Sachbergung, Vermisstensuche geringer Aufwand usw

Sondereinsatz Berg 3 / 245,- €

Ausnahme ist der Sondereinsatz Berg 1. Werden hier mehr als 50 Einsatzkraftstunden erforderlich, wird über die Pauschale hinaus jede weitere Einsatzkraftstunde mit 10 Euro angesetzt und bis zu einer täglichen Obergrenze von 2.500 Euro aufgerechnet. Der tatsächliche Aufwand kann nur bedingt erfasst und nachgewiesen werden. Die Pauschalen liegen in einem Großteil der Fälle deutlich unter dem tatsächlichen Aufwand.
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Wer zahlt die Rettung? 28 Okt 2014 22:12 #8

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Die Preise scheinen aber nicht die einer Abholung mit dem Heli zu sein...

Ich musste ja auch schon mal "vom Berg geholt werden". Hatte einen Skiunfall in Italien und wurde mit nem Akia ins Tal gebracht und dort in ein Sanitätsauto verfrachtet und zum Arzt gefahren (ins Krankenhaus wollte ich nicht). Keine Ahnung, wer diesen Transport damals bezahlt hat. Ich weiß noch, dass ich glaubs irgendeinen Zettel unterschreiben musste. Eine Rechnung für den Transport hab ich aber nie bekommen. Ich geh mal davon aus, dass meine Krankenkasse das bezahlt hat. Den Arzt musste ich damals ins Italien komplett bezahlen (inkl. der Krücken und der Schiene). Dieses Geld hab ich dann in Deutschland zum großen Teil über die Kasse zurückbekommen, den Rest hat die Auslandskrankenversicherung bezahlt.
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Walter Bonatti (1930-2011)
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Wer zahlt die Rettung? 31 Okt 2014 10:50 #9

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Im Schwarzwald gibt es auch Diskussionen, in diesem Fall allerdings über die "Aufwandentschädigung" der Bergwacht, was dann auch später weitere Kreise ziehen könnte!

Landtag befasst sich mit der Bergwacht und dem Lohnausfall

Oh je, dass kann dauern bis die Abgeordneten die Antwort bekommen, einen Arbeitskreis gebildet haben und die Auswertung bearbeiten.
Die Abgeordneten wollen von Landesregierung wissen, wie die Aufwandentschädigung der Bergwacht Schwarzwald und Württemberg im Verhältnis zu anderen Rettungsdiensten ist, welch rechtlichen Status die Bergwacht hat, wie er sich auf die finanzielle Ausstattung der Bergwacht Schwarzwald und Württemberg auswirkt; ferner wie sich die Zahl der Einsätze in den letzten zehn Jahren entwickelt hat und welche Förderung die Bergwacht in dieser Zeit vom Land erhielt.
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Wer zahlt die Rettung? 31 Okt 2014 14:12 #10

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Warum sich fragen "wie kann ich mein Risiko versicherungstechnisch bestmöglich abdecken?" ?
Ich finde es wichtiger sich zu fragen: "Wie kann ich mich so verhalten daß möglichst keine Rechnung entsteht ?"

Es gibt Ausnahmen, ja. Aber die wenigsten Einsätze, ausgehend davon was man in den letzten Jahren so sieht, entstehen durch unvorhersehbares für das wirklich niemand was kann. Und dazu zählt für mich auch der klassiker "Herzinfarkt", denn man kann von keinem Herzrisikopatienten verlangen die Berge zu meiden. Wohl aber kann man verlangen sich nicht zu überfordern, ausreichend zu planen, umsichtig und mit Vernunft zu handeln - mit anderen Worten: der Sorgfaltspflicht sich selbst gegenüber gerecht zu werden.

Aber um die Frage im Threadtitel zu beantworten: Es wäre fair wenn der Verursacher die Rechnung zahlt.
je genauer du planst, desto härter trifft dich der Zufall.

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Wer zahlt die Rettung? 31 Okt 2014 15:56 #11

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Wohl aber kann man verlangen sich nicht zu überfordern, ausreichend zu planen, umsichtig und mit Vernunft zu handeln - mit anderen Worten: der Sorgfaltspflicht sich selbst gegenüber gerecht zu werden.

Da gebe ich dir Recht!
Seit dem Schneeeinbruch, sind etliche Bergrettungs-Aktionen (täglich in den News gelesen), durch erschöpfte oder verirrte Wanderer und verstiegene Kletterer eingeleitet worden, die hätten vermieden werden können.
Es wäre fair wenn der Verursacher die Rechnung zahlt.
Dann müsste diese Regelung aber für den gesamten Freizeitbereich Gültigkeit finden!
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Wer zahlt die Rettung? 31 Okt 2014 15:59 #12

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waeller schrieb:
Dann müsste diese Regelung aber für den gesamten Freizeitbereich Gültigkeit finden!
Natürlich. Nur wer hat Bock sich damit auseinander zu setzen wer was verursacht hat..?
Versicherungen werden das allerdings irgendwann tun müssen wenn die Zahlen und damit die Kosten für Einsätze weiter so steigen wie sie es tun...
Am besten jetzt umschulen auf Bergunfallgutachter...
je genauer du planst, desto härter trifft dich der Zufall.

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Letzte Änderung: 31 Okt 2014 16:00 von der Dan.
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Wer zahlt die Rettung? 31 Okt 2014 16:11 #13

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Am besten jetzt umschulen auf Bergunfallgutachter...
Genau, die Skisaison steht vor der Tür..... :laugh: :whistle:
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Wer zahlt die Rettung? 31 Okt 2014 16:12 #14

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Ich hab mein Geld in Aktien angelegt: Gips :woohoo:
je genauer du planst, desto härter trifft dich der Zufall.

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Wer zahlt die Rettung? 31 Okt 2014 20:47 #15

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waeller schrieb:
Am besten jetzt umschulen auf Bergunfallgutachter...
Genau, die Skisaison steht vor der Tür..... :laugh: :whistle:

Ich würde gerne umschulen. Wohin muss ich mich wenden?
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Walter Bonatti (1930-2011)
Letzte Änderung: 31 Okt 2014 20:47 von kletterkiki.
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