Hi solosurf,
erwartest du hier tatsächlich eine Antwort nach dem Motto: Ist zwar gesperrt, muss man sich aber nicht dran halten? Oder eine vorbeugende Absolution, wenn du die Sünde begehst, trotz Sperrung dort unterwegs zu sein? Es wäre völlig unverantwortlich, öffentlich zur Missachtung von Sperrzeiten aufzufordern. Zum Teil sind die jahreszeitlichen Sperrungen Abmachungen mit den Jagdherren, z.T. wollen sich die Kommunen absichern, um nicht wegen Winterschäden an den Steigen verklagt zu werden. Bei einigen Steigen wird im Winter tatsächlich das Stahlseil ganz oder teilweise abmontiert und im Frühjahr wieder installiert. Zum Teil dienen die Sperrzeiten aber auch "nur" dem Schutz ungestümer Klettersteigliebhaber, die sich ansonsten auch winters auf weiter oben evt. vereiste Klettersteige und verschneite Abstiegspfade begeben würden (siehe Pressemeldung
Kaiserschild/Steiermark)
Verantwortlich für dein Handeln bist letztendlich du selbst.
Der Wanderweg zum Mahdlgupf ist meines Wissens nicht gesperrt - und ab 1. April ist auch der Klettersteig Attersee wieder offen! Ich empfehle dir die nahegelegene Drachenwand oder den Rinnkogelsteig. Auch die Postalmklamm sollte noch offen sein. Bei Steigen mit Seilbahnunterstützung (Katrin, HTL-Wels, Purtscheller KS) kann es sein, dass die Seilbahnen wegen Revision oder generell im Winter nicht fahren.
LG joecool
P.S.: Wie würdest du deine Versicherung überzeugen wollen, einen Notfalleinsatz zu bezahlen, der auf einem gesperrten Klettersteig nötig war?