Auf den ersten Blick ein " trauriger Einzelfall "
aber auch sonst bleiben Feuerwehr oder andere Einsatzkräfte auf ihren Kosten sitzen, zum Beispiel wenn die Schuldfrage nach einem Unfall nicht geklärt ist und somit die Versicherungen nicht zahlen.
Oder auch sehr häufig : grobe Fahrlässigkeit die zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führt und die schuldhaft verursachende Person ist zahlungsunfähig, weil z.B. überschuldet … und und und . Folge immer erst mal keine Vergütung der Kosten.
Tipp: Abhilfe bietet zum Beispiel eine Mitgliedschaft im Alpenverein ! Hier sind dann viele Bergunfälle mitversichert, ähnlich wie beim ADAC
L.G. Chris.